Die Immobilienertragsteuer betrifft in Österreich alle, die eine Immobilie, ein Grundstück oder eine Liegenschaft verkaufen. Wer dabei klug vorgeht, kann mit einigen rechtlich zulässigen Immobilienertragsteuer Tricks erhebliche Beträge sparen und unnötige Zahlungen vermeiden.
In diesem Artikel erfahren Leserinnen und Leser, wie die Steuer genau funktioniert, wann sie anfällt, wie sie berechnet wird und welche Befreiungen oder Pauschalierungen möglich sind. Der Beitrag ist lesenswert für alle, die einen Immobilienverkauf planen und wissen möchten, welche Steuerfallen sie umgehen können.
Was genau sind Immobilienertragsteuer Tricks und warum sind sie so wichtig?

Immobilienertragsteuer Tricks sind legale Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast beim Immobilienverkauf in Österreich zu reduzieren. Dabei geht es nicht um Steuerhinterziehung, sondern um das gezielte Ausnutzen gesetzlicher Regelungen. Wer die österreichischen Vorschriften kennt, kann die Immobilienertragsteuer verringern oder in manchen Fällen sogar ganz vermeiden.
Diese Tricks beruhen häufig auf klar definierten Befreiungstatbeständen wie der Hauptwohnsitzbefreiung oder der Herstellerbefreiung.
Auch der richtige Zeitpunkt des Verkaufs, eine sorgfältige Dokumentation der Anschaffungskosten und das Wissen über pauschale Berechnungsgrundlagen gehören zu den wirksamsten Methoden. Eigentümer, die sich frühzeitig informieren, können ihr Eigenheim oder Grundstück steuerlich optimal veräußern.
Grundlagen der Immobilienertragsteuer in Österreich
Die Immobilienertragsteuer (Immo-ESt) wurde in Österreich eingeführt, um Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien steuerlich zu erfassen. Sie gilt grundsätzlich für alle entgeltlichen Verkäufe von Grundstücken, Gebäuden oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden. Steuerpflichtig ist der Gewinn aus der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und den ursprünglichen Anschaffungskosten.
Die Immobilienertragsteuer beträgt in der Regel 30 Prozent und wird direkt beim Verkauf über den Notar oder Rechtsanwalt abgeführt. Das Finanzamt erhält eine Mitteilung über den Verkauf und den erzielten Veräußerungsgewinn.
In bestimmten Fällen – etwa bei Umwidmung oder spekulativer Nutzung – kann der Gewinn nach anderen Grundsätzen berechnet werden. Für viele Verkäufer lohnt sich daher ein Blick auf bewährte Immobilienertragsteuer Tricks, um die Abgabe zu senken.
Wann fällt die Immobilienertragsteuer an?
Die Immobilienertragsteuer fällt immer dann an, wenn eine Immobilie entgeltlich verkauft wird. Das bedeutet, dass ein Veräußerungserlös erzielt wird, der über den Anschaffungskosten liegt.
Bei unentgeltlichen Übertragungen, also bei Schenkung oder Erbschaft, wird keine Steuer fällig. Wird das Objekt jedoch später verkauft, gelten die ursprünglichen Anschaffungskosten des früheren Eigentümers als Bemessungsgrundlage.
Besonders relevant ist die Immobilienertragsteuer, wenn eine Immobilie innerhalb der letzten zehn Jahre erworben und wieder verkauft wurde. Eine Ausnahme bildet die Hauptwohnsitzbefreiung, die unter bestimmten Bedingungen einen steuerfreien Verkauf ermöglicht. Genau an dieser Stelle setzen viele Immobilienertragsteuer Tricks an, denn die geschickte Nutzung solcher Befreiungen spart bares Geld.
Die Berechnung der Immobilienertragsteuer im Detail
Die Berechnung der Immobilienertragsteuer richtet sich nach dem Veräußerungsgewinn. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten.
Zu den Anschaffungskosten zählen der ursprüngliche Kaufpreis sowie Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notarkosten oder Gebühren für die Eintragung im Grundbuch.
Wenn keine Belege über die tatsächlichen Anschaffungskosten mehr vorhanden sind, kann eine pauschale Berechnung erfolgen. Hierbei werden 86 Prozent des Veräußerungserlöses als Anschaffungskosten angesetzt, was einer effektiven Steuerbelastung von 4,2 Prozent entspricht.
Diese Regelung ist ein Beispiel für einen der nützlichsten Immobilienertragsteuer Tricks, weil sie Verkäufern ohne Dokumente eine einfache, pauschale Lösung bietet.
Immobilienertragsteuer Tricks: Die Hauptwohnsitzbefreiung

Eine der bekanntesten und effektivsten Möglichkeiten, die Immobilienertragsteuer zu vermeiden, ist die Hauptwohnsitzbefreiung.
Sie gilt, wenn die Immobilie mindestens fünf Jahre durchgehend oder innerhalb der letzten zehn Jahre für mindestens zwei Jahre als Hauptwohnsitz genutzt wurde. In diesem Fall ist der Verkauf steuerfrei.
Die Befreiung gilt allerdings nur, wenn die Immobilie tatsächlich den eigenen Wohnzwecken gedient hat. Wurde sie teilweise vermietet oder stand sie längere Zeit leer, kann das Finanzamt die Befreiung verweigern. Wer diese Regelungen kennt und einhält, nutzt einen der klassischen Immobilienertragsteuer Tricks, den das österreichische Steuerrecht vorsieht.
Die Herstellerbefreiung bei selbst errichteten Gebäuden
Die Herstellerbefreiung ist eine weitere Möglichkeit, um bei einem Immobilienverkauf Steuern zu sparen. Sie gilt für Gebäude, die vom Eigentümer selbst hergestellt wurden.
Das betrifft beispielsweise ein Haus, das auf eigenem Grund von Grund auf neu gebaut wurde. In diesem Fall fällt für das Gebäude keine Immobilienertragsteuer an, wohl aber für den zugehörigen Grund und Boden.
Wichtig ist, dass die Herstellerbefreiung nur das Gebäude steuerfrei stellt. Der Grund und Boden bleiben steuerpflichtig, da sie nicht selbst hergestellt wurden.
Wer den Bau dokumentiert und nachweist, dass das Gebäude tatsächlich selbst errichtet wurde, profitiert von dieser steuerlichen Begünstigung und wendet damit einen weiteren der legalen Immobilienertragsteuer Tricks an.
Pauschale Berechnung als Vereinfachung für ältere Objekte
Wenn die ursprünglichen Anschaffungskosten einer Immobilie nicht mehr nachvollzogen werden können, bietet das Gesetz eine pauschale Berechnung. Diese Option ist besonders hilfreich bei Immobilien, die schon vor langer Zeit angeschafft oder geerbt wurden.
Für Altgrundstücke ohne Umwidmung werden pauschal 86 Prozent des Verkaufserlöses als Anschaffungskosten angenommen, wodurch nur 14 Prozent des Gewinns steuerpflichtig bleiben.
Wurde das Grundstück hingegen in Bauland umgewidmet, reduziert sich der pauschale Anteil auf 40 Prozent. Die pauschale Methode vereinfacht die Berechnung erheblich und erspart Verkäufern bürokratische Hürden. Dieser Ansatz zählt zu den beliebtesten Immobilienertragsteuer Tricks, vor allem bei Verkäufen von Liegenschaften, die schon lange im Familienbesitz sind.
Immobilienertragsteuer Tricks: Steuerliche Aspekte bei Vermietung

Wer eine Immobilie zunächst vermietet und später verkauft, sollte steuerlich besonders aufmerksam sein. Die Einnahmen aus der Vermietung gelten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sind einkommensteuerpflichtig. Wird das Objekt später verkauft, fällt zusätzlich Immobilienertragsteuer an, sofern kein Befreiungstatbestand greift.
Hat die Immobilie der Erzielung von Einkünften gedient, ist sie steuerverfangen. Das bedeutet, dass sie beim Verkauf grundsätzlich steuerpflichtig bleibt.
Wer jedoch die Vermietung beendet und die Immobilie anschließend als Hauptwohnsitz nutzt, kann unter Umständen doch noch steuerfrei verkaufen. Das geschickte Timing zwischen Vermietung und Eigennutzung gehört damit ebenfalls zu den relevanten Immobilienertragsteuer Tricks.
Grunderwerbsteuer und Immobilienertragsteuer im Vergleich
Viele Eigentümer verwechseln die Immobilienertragsteuer mit der Grunderwerbsteuer. Während die Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie anfällt, betrifft die Immobilienertragsteuer den Verkauf. Beide Steuern sind Teil der österreichischen Immobilienbesteuerung, unterscheiden sich jedoch grundlegend.
Die Grunderwerbsteuer wird vom Käufer bezahlt, die Immobilienertragsteuer hingegen vom Verkäufer.
Wer beide Abgaben in seine Kalkulation einbezieht, kann die tatsächliche Rendite eines Immobiliengeschäfts realistisch einschätzen. Eine genaue Planung und frühzeitige Steuerberatung helfen, mögliche Doppelbelastungen zu vermeiden und die Vorteile der gesetzlichen Regelungen optimal zu nutzen.
Umwidmung, Spekulationsfrist und besondere Steuerfälle
Besondere steuerliche Aufmerksamkeit ist bei der Umwidmung von Grundstücken erforderlich. Wird ein landwirtschaftliches Grundstück in Bauland umgewidmet, kann dies eine erhebliche Steuerpflicht auslösen. Der Gewinn aus der Veräußerung solcher Grundstücke unterliegt ebenfalls der Immobilienertragsteuer, oft nach pauschalen Regeln.
Auch bei Grundstücksveräußerungen, die innerhalb kurzer Zeit nach dem Erwerb erfolgen, spricht man in Österreich von der Spekulationsfrist. Verkäufe innerhalb dieser Frist gelten als steuerpflichtig.
Wer den richtigen Zeitpunkt für die Veräußerung wählt, kann die Steuerlast deutlich senken. Die genaue Kenntnis dieser Fristen zählt daher zu den zentralen Immobilienertragsteuer Tricks.
Praktische Tipps zur Vermeidung unnötiger Steuerbelastungen
Wer in Österreich eine Immobilie verkaufen möchte, sollte alle Belege zu Anschaffungskosten, Umbauten und Instandhaltungen sorgfältig aufbewahren. Diese Unterlagen sind entscheidend für die Berechnung des Veräußerungsgewinns.
Ebenso wichtig ist es, den Verkauf über einen erfahrenen Notar oder Steuerberater abzuwickeln, da dieser die Mitteilung an das Finanzamt übernimmt und die Steuer ordnungsgemäß abführt.
Ein weiterer Tipp betrifft den Verkaufszeitpunkt. Wenn möglich, sollte der Verkauf erst dann erfolgen, wenn eine Befreiung – etwa die Hauptwohnsitzbefreiung – greift. Auch die Nutzung der pauschalen Berechnungsmethode kann helfen, den Aufwand zu verringern. So lassen sich alle Immobilienertragsteuer Tricks gezielt und rechtssicher anwenden.
Fazit: Immobilienertragsteuer Tricks
Die Immobilienertragsteuer spielt in Österreich eine bedeutende Rolle beim Verkauf von Immobilien, Grundstücken und Liegenschaften. Wer die gesetzlichen Regelungen kennt, kann jedoch durch geschickte Planung und den Einsatz der richtigen Immobilienertragsteuer Tricks erhebliche Vorteile erzielen.
Besonders die Hauptwohnsitzbefreiung, die Herstellerbefreiung und die pauschale Berechnung zählen zu den wirksamsten Möglichkeiten, um die Steuerlast zu reduzieren.
Mit der richtigen Vorbereitung, vollständigen Unterlagen und fachkundiger Beratung lassen sich viele Steuerfallen vermeiden. Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer, die oder der ihre Immobilie verkaufen möchte, sollte sich daher frühzeitig über die aktuellen steuerlichen Bestimmungen informieren. So gelingt der Immobilienverkauf nicht nur rechtssicher, sondern auch steuerlich optimal.
FAQs: Immobilienertragsteuer Tricks – Alles was Sie noch wissen müssen
Wann fällt die Immobilienertragsteuer in Österreich weg?
- Wenn die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wurde und die Hauptwohnsitzbefreiung erfüllt ist
- Wenn das Gebäude vom Eigentümer selbst hergestellt wurde und die Herstellerbefreiung greift
- Wenn der Verkauf unentgeltlich erfolgt, etwa durch Erbschaft oder Schenkung
- Wenn es sich um ein Objekt handelt, das bereits vor 1988 angeschafft wurde (Altvermögen)
Wann ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei in Österreich?
Der Verkauf einer Immobilie ist steuerfrei, wenn sie mindestens fünf Jahre durchgehend oder innerhalb der letzten zehn Jahre für mindestens zwei Jahre als Hauptwohnsitz genutzt wurde. Diese Regelung nennt sich Hauptwohnsitzbefreiung.
Ebenfalls steuerfrei ist der Verkauf eines selbst hergestellten Gebäudes, wenn der Eigentümer dieses von Grund auf neu errichtet hat. Dabei bleibt der Gewinn aus dem Verkauf des Gebäudes steuerfrei, nicht jedoch jener aus dem zugehörigen Grund und Boden.
Wie wird die Immobilienertragsteuer in Österreich berechnet?
| Berechnungsgrundlage | Beschreibung | Beispielhafte Anwendung |
|---|---|---|
| Veräußerungserlös | Verkaufspreis der Immobilie abzüglich Nebenkosten wie Makler oder Notar | 400.000 Euro |
| Anschaffungskosten | Ursprünglicher Kaufpreis inklusive Grunderwerbsteuer und Nebenkosten | 300.000 Euro |
| Veräußerungsgewinn | Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten | 100.000 Euro |
| Steuersatz | 30 Prozent vom Veräußerungsgewinn | 30.000 Euro Immobilienertragsteuer |
Wenn keine Belege über die tatsächlichen Anschaffungskosten vorhanden sind, kann die Steuer pauschal berechnet werden. Bei Altvermögen wird dabei oft ein pauschaler Abschlag von 86 Prozent berücksichtigt.
Wie hoch ist die Immobilienertragsteuer auf Altvermögen in Österreich?
Für sogenanntes Altvermögen, also Immobilien, die vor dem 31. März 2002 angeschafft wurden, gilt ein begünstigter Steuersatz. Hier wird der Veräußerungsgewinn pauschal mit 4,2 Prozent des Verkaufspreises versteuert, wenn keine Umwidmung in Bauland erfolgt ist.
Wurde das Grundstück später in Bauland umgewidmet, beträgt die Steuer 18 Prozent des erzielten Gewinns. Diese Regelungen gelten speziell für Objekte, die bereits lange im Eigentum waren und sollen eine gerechte Besteuerung älterer Immobilien gewährleisten.


